Ab dem 1. Juli 2021 ist ApoTI der neue Standard bei der elektronischen Rezept-Übermittlung von den Apotheken an die Rechenzentren.
Was sich dadurch für Sie als Apotheker ändert?
Durch die Umstellung wird die elektronische Abwicklung einfacher, sicherer und ist für alle Anforderungen der Zukunft perfekt aufgestellt.
Was Sie als Apotheker jetzt tun müssen?
Im Grunde gar nichts: ApoTI löst FiveRX ganz automatisch ab, Ihre Warenwirtschaft kümmert sich im Hintergrund um alle Details.
Schon heute können Sie gescannte Muster-16 Rezepte an Ihr Rechenzentrum übermitteln – bisher übernahm das FiveRX, ab sofort läuft der Vorgang über das voll abwärtskompatible ApoTI. Zusätzlich werden über ApoTI abrechnungsrelevante Informationen aus den folgenden Rezepttypen übertragen:
In den meisten Fällen müssen Sie als Apotheker für den Übergang zum neuen Standard gar nichts unternehmen. Ihr Warenwirtschaftssystem lädt automatisch ein Upgrade, das benötigte elektronische Zertifikat wird dabei bereits hinterlegt. In einigen Fällen wird bei der Einspielung dieses Updates nach Nutzername und Passwort Ihres Rechenzentrums gefragt. Wenn Sie bereits jetzt gescannte Rezepte an Ihr RZ übertragen oder Parenteralia, Zyto und Cannabis Rezepte abrechnen, dann haben Sie Nutzername und Passwort bereits erhalten.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Wenn sie als Anbieter eines Warenwirtschaftssystems ein ApoTI Zertifikat benötigen, um es in Ihrem System zu hinterlegen, wenden Sie sich einfach an die bekannten Kontakte beim VDARZ. Hier bekommen Sie auch alle weiteren Informationen zur technischen Implementierung von ApoTI.
Als Standardprotokoll wird ApoTI natürlich jederzeit weiter entwickelt. So stellen wir sicher, dass wir die vielfältigen Möglichkeiten der elektronische Rezeptabwicklung auch in Zukunft optimal nutzen – und Ihre Arbeit als Apotheker oder Betreiber eines Warenwirtschaftssystems noch einfacher und sicherer machen.
Die folgenden Schritte befinden sich bereits in der Entwicklungsphase: